Geschäftsführer der Parkräume KG verurteilt

Aichach – Überraschung am zweiten Prozesstag beim so genannten Aichacher Parkraumstreit: Der Inhaber jener Firma, die am 27. Oktober 2007 zahlreiche Autos vom Parkplatz der Aichacher Norma-Marktes hatte abschleppen lassen, wurde von Amtsrichterin Nadine Grimm wegen vollendeter und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung verurteilt. Zusätzlich soll er 5000 Euro an die Staatskasse bezahlen. Seine Anwälte kündigten umgehend an, in Berufung zu gehen.

Das Urteil gegen Joachim G., Chef des mittlerweile bundesweit tätigen Münchner Unternehmens Parkräume KG ließ seine beiden Rechtsvertreter ratlos zurück: „Ich habe Dutzende von Amtsgerichturteilen hier, die das Vorgehen meines Mandanten für rechtmäßig erklären“, sagte Martin Goering, und sein Kollege Dr. Christoph Knauer ergänzte: „Ich war noch niemals von einer Rechtslage so überzeugt wie hier.“

Überzeugt hatte sich zuvor auch Staatsanwalt Franz Wörz gezeigt und für die erste Überraschung des zweiten Verhandlungstages gesorgt. In seinem phasenweise geradezu mitreißenden Plädoyer hatte er von einem „verwerflichen“ Geschäftsmodell der Parkräume KG gesprochen, das „auf Überrumpelung und Einschüchterung basiert“ und letztlich gegen die Rechtsordnung verstoße. Wenn dieses Modell Schule mache, dann werde mittelfristig der soziale Friede im Land gestört, denn dann würde nach und nach dazu übergegangen, „Forderungen im Wege des Faustrechts“ einzutreiben. G. selbst sei am bewussten Tag zwar selbst nicht in Aichach gewesen, doch beruhe das Vorgehen seines Außendienstmitarbeiters auf dem von ihm entwickelten Modell und auf seinen detaillierten Anweisungen. Er beantragte gegen Joachim G. deswegen die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung.

Das Verfahren gegen den besagten Außendienstmitarbeiter war kurz vor der Mittagspause wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Das Gericht hatte zuvor von dessen Anwalt erfahren, dass der junge Mann vom Münchner Vormundschaftsgericht einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen habe, so dass eine psychologische Untersuchung unumgänglich gewesen wäre, um die Schuldfähigkeit festzustellen. Um das Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen, und um die Einbeziehung einer Vorstrafe in das neue Urteil zu verhindern, entschloss man sich für die Einstellung. Nach dem bisherigen Verfahrensverlauf waren alle Beobachter ohnehin nur von einer geringen Geldstrafe für den jungen Mann ausgegangen.

Sogar von einem glatten Freispruch für Joachim G. waren Martin Goering und Dr. Christoph Knauer ausgegangen und zeigten sich deshalb vom Antrag des Anklägers schon „höchst überrascht“. In ihren Plädoyers widmete sich Goering zunächst den zivilrechtlichen Fragen und betonte dabei zunächst das so genannte „Selbsthilferecht“, das es beispielsweise Besitzern von Liegenschaften ausdrücklich gestatte, Falschparker – also „Besitzstörer“ – notfalls sogar mit Gewalt zu entfernen. Auch das Argument der fehlenden Verhältnismäßigkeit greife hier nicht: Schließlich sei der Schadensersatzanspruch des Grundstücksbesitzers nicht auf die reinen Abschleppkosten beschränkt – dies sei bereits von zahlreichen anderen Gerichten bestätigt worden.

Apropos Abschleppkosten: Die Geschäftsführerin der Augsburger Firma, die von der Parkräume KG seinerzeit beauftragt worden war, wurde gestern ebenfalls gehört und weigerte sich zunächst standhaft, die damals vereinbarten Abschleppkosten zu nennen. Erst als Amtsrichterin Nadine Grimm sie nachdrücklich an ihre Zeugenverpflichtung erinnerte, übergab die Frau unter Protest und der Behauptung, dies sei „geschäftsschädigend“ entsprechende Belege. In einer Verhandlungspause wandte sich die Dame auch an einen Pressevertreter und „warnte“ diesen eindrücklich, die Abschleppkosten zu veröffentlichen. „Dann werden wir gegen Sie vorgehen.“ Die Rechnung des Abschleppunternehmens pro Auto betrug übrigens exakt 80 Euro – 95,20 mit der Mehrwertsteuer. Für eine Abschleppaktion hatte die Parkräume KG vom „Besitzstörer“ 255 Euro verlangt.

Während Dr. Christoph Knauer seinen Mandanten Joachim G. als „seriösen Unternehmer“ bezeichnete, der als Dienstleister das Hausrecht eines Auftraggebers geltend mache und sich rechtlich nichts zuschulden kommen lasse, sprach Richterin Nadine Grimm in ihrer Urteilsbegründung davon, dass der Angeklagte mit seinem „tatsächlich verwerflichen“ Geschäftsmodell die Menschen in eine Notlage bringe, die auch durch deren vorangegangenes Fehlverhalten des Falschparkens nicht mehr zu rechtfertigen sei. Im Gegensatz zu den Ausführungen der Verteidigung dürfe man das Zurückbehaltungsrecht nur auf die eigentlichen Kosten des Abschleppens anwenden – nicht aber auf jene Beträge, die die Parkräume KG gefordert hatte.

Bild München berichtet über “Wildwest-Methoden” der Parkräume AG

Dem letzten Satz des Artikels schließen wir uns an. Auch wir bleiben dran. Darauf unser Ehrenwort.

Mit Autokralle auf der Lauer – Herzlose Aktion der Firma „Park Räume“ in Dortelweil

Bad Vilbel. Als Samstagabend gegen 18.30 Uhr einige Besucher des Indoor-Spielplatzes „Das Tollhaus“ in Dortelweil den Heimweg antreten wollten, staunten sie nicht schlecht. Ihr Auto war weg. Abgeschleppt durch die Firma „Park Räume“, die auf dem Parkplatz zwischen der Firma „Schuh-Braun“ und „Das Tollhaus“, legitimiert durch Herrn B., Eigentümer des Grundstücks, das Hausrecht ausübt. Laut Aussagen der Geschäftsleitung des „Tollhaus“ sei zu betonen, dass die Firma „Schuh-Braun“ nichts mit den Machenschaften der Firma „Park Räume“, vertreten durch Dipl.-Ing. Joachim K. Gehrke, zu tun hat.

Besonders hart traf es eine junge Familie aus Hanau. Das Paar, das mit seiner kleinen Tochter im „Tollhaus“ einen fröhlichen Nachmittag verbracht hatte, sollten für die „Freilassung“ ihres VW-Tourans die unglaubliche Summe von 325 Euro an Ort und Stelle bezahlen, sonst würde das Fahrzeug als Pfand für einen imaginären Schaden, der angeblich durch das widerrechtliche Parken entstanden sei, von der Firma „Park Räume“ einbehalten werden. Dabei musste das kleine Kind mit ansehen und –hören, wie Dipl.-Ing. Joachim K. Gehrke, Komplementär der Firma „Park Räume“, höchstselbst und gnadenlos sein angebliches Recht auf Einbehalt des Fahrzeuges durchsetzen wollte. Mit einer Parkkralle und dem herbeigerufenen Abschleppwagen wollte er verhindern, dass die junge Familie nach Hause fahren konnte.

Zeugen der Szene empörten sich verständlicherweise lauthals über dieses herzlose Verhalten. Sie wurden pauschal und sofort von Dipl.-Ing. Gehrke mit einem „Hausverbot“ bedacht. Sie durften vom Nachbargrundstück, dem Parkplatz des „Tollhaus“, das weitere Geschehen beobachten. Hier entschied, nach mehr als eineinhalb kalten und quälenden Stunden, die von einem Betroffenen herbeigerufene Polizei, dass die junge Familie mit ihrem Fahrzeug sofort, ohne Zahlung der verlangten Summe von 325 Euro, freizulassen wäre, da es an Freiheitsberaubung grenzt, wenn man eine, im sechsten Monat schwangere Mutter mit ihrer dreijährigen Tochter bei nasskaltem Wetter nicht nach Hause ließe. Die Polizei konnte ansonsten nur bedingt helfen, da es sich bei dem Grundstück zwischen der Firma „Schuh-Braun“ und dem Parkplatz des „Tollhaus“ tatsächlich um ein Privatgrundstück handelt und der „Hausherr“ hier entscheiden kann, wer parken darf und wer nicht.

Der Hausherr, Herr B., hat entschieden, dass nur die Kunden der Firma „Schuh-Braun“ hier parken dürfen und das ohne die Firma „Schuh-Braun“ zu fragen. Besonders pikant an der ganzen Geschichte ist, dass die Firma „Park Räume“ erst nach Geschäftsschluss der Firma „Schuh-Braun“ die Abschleppaktion auf dem Zwischengelände gestartet hat. Das lässt vermuten, dass hier eine neue Form der Wegelagerei geprobt wird und zwar eine, die einem windigen „Geschäftsmann“ eine lukrative Einnahmequelle beschert hat. Dipl.-Ing. Joachim K. Gehrke zeichnete sich bei der Aktion durch ein besonders freches, aggressives und arrogantes Auftreten, nicht nur gegenüber den „Parksündern“, sondern vor allem auch gegenüber der Polizei aus. Er ging sogar soweit, dass er die Kompetenz der Polizei in der Beurteilung des Sachverhaltes in Frage stellte und offen mit Konsequenzen für die handelnden Beamten drohte. Er bezichtigte die Beamten der absichtlichen Verzögerung und Zurückhaltung von Informationen ihm gegenüber, die eine Eskalation angeblich hätten verhindern können. Dies war einfach unwahr und wurde der Polizei von den anwesenden Zeugen auch sofort bestätigt.

Trotzdem weigerte sich Gehrke schlichtweg, die Weisungen der Beamten zu befolgen und die Parkkralle vom Fahrzeug der jungen Familie zu entfernen. Hier muss den anwesenden Beamten ein dickes Lob für umsichtiges, aber konsequentes Handeln ausgesprochen werden. Sie konnten sich mit Kompetenz und Autorität durchsetzen. Für die Familie aus Hanau endete dieser Tag mit einem kleinen „Teil-Happyend“, sie bekam ihr Fahrzeug wieder und konnte nach Hause fahren. „Teil-Happyend“ nur, da man davon ausgehen kann, dass die Firma „Park Räume“ versuchen wird, die entgangenen Gelder per Rechnung, Mahnbescheid und auch gerichtlich einzufordern. Viele andere „Parksünder“ hatten „Glück“, sie kamen mit schlappen 153,21 Euro Auslösesumme davon und konnten unter Polizeischutz das Grundstück verlassen.

Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. Es ist davon auszugehen, dass Leute wie Dipl.-Ing. Joachim K. Gehrke weiterhin versuchen werden, auf diese Weise und unterstützt durch einen zweifelhaft angewendeten Paragraphen, arglose und unbescholtene Autofahrer abzuzocken. Besuchern des „Tollhauses“ bleibt nur anzuraten, ausschließlich auf dem Parkplatz des „Tollhauses“ zu parken und zu hoffen, dass schwer mit „Schuh-Braun“-Tüten beladene Kunden des Schuhhauses ihnen dann dort einen Parkplatz freimachen. Es sind ja auch Familien mit Kindern, die sowohl bei „Schuh-Braun“ als auch im „Tollhaus“ einkehren. Gibt es Hoffnung, dass sich Grundstückseigentümer B. eines Besseren besinnt und nicht weiterhin der zwielichtigen Geschäftsidee des Dipl.-Ing. Joachim K. Gehrke eine Plattform bietet? Die nächsten Wochen werden es zeigen. Torsten Werner, Leiter der Polizeistation Bad Vilbel, bestätigte am Montagabend auf Anfrage den Vorfall. Eine angedrohte juristische Klage oder Beschwerde gegen die Beamten, die so beherzt eingegriffen hatten, lag bis zu Redaktionsschluss nicht vor.

Hallo und Willkomen!

Wir werden hier über die Firma Park Räume und Ihre Kriminellen Machenschaften berichten.

Kontaktieren können Sie uns gerne unter antiparkraume@mail.ru.